Seit 2019 dürfen Gästewochen- und Gästetages-Erlaubnisscheininhaber nur noch in Begleitung eines Mitglieds angeln. Dabei wird die Angelkarte vom Mitglied erworben und beim Kassenwart abgeholt bzw. ein Übergabetag und Übergabeort abgemacht
Gäste des Fischereivereins Gundelfingen e.V. dürfen mit der Seenkarte an folgenden Gewässern angeln:
- Brückenhau
- Haldensee
- Neuhofsee (nur Jahreskarteninhaber)
- Riedsee 1/2
- Riedsee 3
- Säulach 1
- Säulach 2
- Steinerne Furt 1
- Steinerne Furt 2
- Wörthsee
Gäste des Fischereivereins Gundelfingen e.V. dürfen mit der Donaukarte an folgenden Gewässern angeln:
allgemeine Bestimmungen für das Angeln an diesen Gewässern
Neben den gesetzlichen Bestimmungen müssen vom Angler folgende Auflagen eingehalten werden:
- Köderfische dürfen nur aus vereinseigenen Gewässern verwendet werden
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln mit jeweils nur einer Anbissstelle erlaubt
- Der Verkauf, Tausch und das Umsetzen von Fischen ist untersagt
- Das Eisfischen ist untersagt
- Das Benutzen von Echoloten und Fischfindern ist untersagt
- Das Bootsangeln ist an allen Gewässern untersagt mit Ausnahme Neuhofsees
- Das Spinnfischen ist während der Raubfischschonzeit vom 15.02 – 30.04 untersagt
- Das Hältern von Fischen (Karpfen- & Schwimmwiegesäcke, Setzkeschern) ist verboten
- Die Angelplätze sind im sauberen Zustand zu verlassen, jeglicher Müll (auch Zigarettenkippen) sind mitzunehmen
- Bei mehrtägigen Angelansitzen ist ein Klappspaten mitzuführen und die Notdurft muss vergraben werden
- Wegen Besatzmaßnahmen ist das Angeln auf Friedfisch ab 15.10. verboten
Sonderauflagen Neuhofsee
- Das Angeln auf Friedfisch ist ganzjährig gestattet
- Das Bootsfischen ist ganzjährig gestattet
- Das Benützen von Elektro- & Benzinmotoren ist verboten
Tagesfangbeschränkungen
Für unsere Gäste gelten folgende Tagesfangbeschränkungen
- 2 Karpfen
- 2 Schleien
- 2 Alande
- 1 Hechte
- 1 Zander
- 2 Salmoniden
- 5 Rotaugen bzw. Rotfedern
- alle anderen gefangenen Fischarten stehen unter keiner
Fangbeschränkung
Schonmaße und Schonzeiten
Für unsere Gäste gelten folgende Schonzeiten und Schonmaße:
Fischart | Schonmaß | Schonzeit |
---|---|---|
Aal | 0 – 50 cm | - |
Aland, Nerfling | 0 – 30 cm | 01.03. – 30.04. |
Bachforelle | 0 – 26 cm | 01.10. – 15.03. |
Barbe | 0 – 40 cm | 01.05. – 15.06. |
Hecht | 0 – 60 cm | 15.02. – 30.04. |
Huchen | 0 – 90 cm | 15.02. – 31.05. |
Karpfen | 0 – 45 cm | >60cm | - |
Regenbogenforelle | 0 – 26 cm | 15.12. – 15.03. |
Schleie | 0 – 35 cm | 01.05. – 30.06. |
Zander | 0 – 60 cm | 15.02. – 30.04. |