Mitglieder des Fischereivereins Gundelfingen e.V. dürfen mit der Seenkarte an folgenden Gewässern angeln:
- Bögelein
- Brückenhau
- Espangraben
- Haldensee
- Neuhofsee
- Riedsee 1/2
- Riedsee 3
- Säulach 1
- Säulach 2
- Steinerne Furt 1
- Steinerne Furt 2
- Wörthsee
Mitglieder des Fischereivereins Gundelfingen e.V. dürfen mit der Donaukarte an folgenden Gewässern angeln:
allgemeine Bestimmungen für das Angeln an diesen Gewässern
Neben den gesetzlichen Bestimmungen müssen vom Angler folgende Auflagen eingehalten werden:
- Köderfische dürfen nur aus vereinseigenen Gewässern verwendet werden
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln mit jeweils nur einer Anbissstelle erlaubt
- Der Verkauf, Tausch und das Umsetzen von Fischen ist untersagt
- Das Eisfischen ist untersagt
- Das Bootsangeln ist an allen Gewässern untersagt mit Ausnahme des Inselsees und des Neuhofsees
- Das Spinnfischen ist während der Raubfischschonzeit vom 15.02 – 30.04 untersagt (Ausnahme Forellenfischen)
- Das Hältern von Fischen (Karpfen- & Schwimmwiegesäcke, Setzkeschern) ist verboten
- Die Angelplätze sind im sauberen Zustand zu verlassen, jeglicher Müll (auch Zigarettenkippen) sind mitzunehmen
- Bei mehrtägigen Angelansitzen ist ein Klappspaten mitzuführen und die Notdurft muss vergraben werden
- Wegen Besatzmaßnahmen ist das Angeln auf Friedfisch ab 15.10. verboten
Sonderauflagen Neuhofsee
- Das Angeln auf Friedfisch ist ganzjährig gestattet
- Das Bootsfischen ist ganzjährig gestattet
- Das Benützen von Elektro- & Benzinmotoren ist verboten
Sonderauflagen Bögelein
- Das Angeln auf Raubfisch mit allen gängigen Methoden ist bis 30.04.2023 verboten
Tagesfangbeschränkungen
Für unsere Mitglieder gelten folgende Tagesfangbeschränkungen
- 3 Karpfen
- 3 Schleien
- 3 Alande
- 2 Hechte
- 1 Zander
- 2 Salmoniden
- alle anderen gefangenen Fischarten stehen unter keiner Fangbeschränkung
Schonmaße und Schonzeiten
Für unsere Mitglieder gelten folgende Schonzeiten und Schonmaße:
Die Schonzeit (15.10. – 31.12.) für Brachsen, Karpfen und Schleien sind für den Neuhofsee aufgehoben
Fischart | Schonmaß | Schonzeit |
---|---|---|
Aal | 0 – 50 cm | - |
Aland, Nerfling | 0 – 30 cm | 01.03. – 30.04. |
Bachforelle | 0 – 26 cm | 01.10. – 15.03. |
Barbe | 0 – 40 cm | 01.05. – 15.06. |
Hecht | 0 – 60 cm | 15.02. – 30.04. |
Huchen | 0 – 90 cm | 15.02. – 31.05. |
Karpfen | 0 – 45 cm | - |
Regenbogenforelle | 0 – 26 cm | 15.12. – 15.03. |
Schleie | 0 – 35 cm | 01.05. – 30.06. |
Zander | 0 – 60 cm | 15.02. – 30.04. |