Mitglieder

Mitglieder des Fischereivereins Gundelfingen e.V. dürfen mit der Seenkarte an folgenden Gewässern angeln:

Mitglieder des Fischereivereins Gundelfingen e.V. dürfen mit der Donaukarte an folgenden Gewässern angeln:

allgemeine Bestimmungen für das Angeln an diesen Gewässern

Neben den gesetzlichen Bestimmungen müssen vom Angler folgende Auflagen eingehalten werden:

  • Köderfische dürfen nur aus vereinseigenen Gewässern verwendet werden
  • Das Angeln ist mit 2 Handangeln mit jeweils nur einer Anbissstelle erlaubt
  • Der Verkauf, Tausch und das Umsetzen von Fischen ist untersagt
  • Das Eisfischen ist untersagt
  • Das Bootsangeln ist an allen Gewässern untersagt mit Ausnahme des Inselsees und des Neuhofsees
  • Das Spinnfischen ist während der Raubfischschonzeit vom 15.02 – 30.04 untersagt (Ausnahme Forellenfischen)
  • Das Hältern von Fischen (Karpfen- & Schwimmwiegesäcke, Setzkeschern) ist verboten
  • Die Angelplätze sind im sauberen Zustand zu verlassen, jeglicher Müll (auch Zigarettenkippen) sind mitzunehmen
  • Bei mehrtägigen Angelansitzen ist ein Klappspaten mitzuführen und die Notdurft muss vergraben werden
  • Wegen Besatzmaßnahmen ist das Angeln auf Friedfisch ab 15.10. verboten

Sonderauflagen Neuhofsee

  • Das Angeln auf Friedfisch ist ganzjährig gestattet
  • Das Bootsfischen ist ganzjährig gestattet
  • Das Benützen von Elektro- & Benzinmotoren ist verboten

Sonderauflagen Bögelein

  • Das Angeln auf Raubfisch mit allen gängigen Methoden ist bis 30.04.2023 verboten

Tagesfangbeschränkungen

Für unsere Mitglieder gelten folgende Tagesfangbeschränkungen

  • 3 Karpfen
  • 3 Schleien
  • 3 Alande
  • 2 Hechte
  • 1 Zander
  • 2 Salmoniden
  • alle anderen gefangenen Fischarten stehen unter keiner Fangbeschränkung

Schonmaße und Schonzeiten

Für unsere Mitglieder gelten folgende Schonzeiten und Schonmaße:

Die Schonzeit (15.10. – 31.12.) für Brachsen, Karpfen und Schleien sind für den Neuhofsee aufgehoben

Fischart Schonmaß Schonzeit
Aal 0 – 50 cm -
Aland, Nerfling 0 – 30 cm 01.03. – 30.04.
Bachforelle 0 – 26 cm 01.10. – 15.03.
Barbe 0 – 40 cm 01.05. – 15.06.
Hecht 0 – 60 cm 15.02. – 30.04.
Huchen 0 – 90 cm 15.02. – 31.05.
Karpfen 0 – 45 cm -
Regenbogenforelle 0 – 26 cm 15.12. – 15.03.
Schleie 0 – 35 cm 01.05. – 30.06.
Zander 0 – 60 cm 15.02. – 30.04.