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Luftbild
Der Vohlochsee ist erst ab Montag den 08.09.2025 zur Befischung freigegeben.
Das Gewässer darf nur von Mitgliedern beangelt werdenGewässerordnung
Diese Gewässerordnung gilt für das Beangeln des Vohlochsee ergänzend zu den auf der Erlaubnisscheinen abgedruckten Regeln. Sie tritt mit Beginn der Pacht am 01.05.2025 in Kraft und ist unbegrenzt gültig. Ein Widerruf kann nur durch die Vorstandschaft erfolgen.
- Die orange markierten Wege dürfen als Zufahrt genutzt werden, jedoch herrscht entlang dieser Wege ABSOLUTES Parkverbot.
- Die Zufahrt zum See ist nur über die Einfahrten der grün markierten Pfeile erlaubt.
- Der gelb markierte Bereich ist für das Parken GESPERRT.
- Der See darf vom Ufer entlang der blauen Linie beangelt werden.
- Das Beangeln des Sees entlang der rot markierten Linie aus ist NICHT erlaubt!
- Der rot gekennzeichnete Weiher hinter dem Westufer des Vohlochsees gehört NICHT zur Pacht und darf NICHT beangelt werden.
- Das eigenmächtige Anlegen von Stellen sowie das Zurückschneiden von Büschen / Sträuchern / Bäumen ist untersagt.
- Boote dürfen nur zum Ausbringen der Köder benutzt werden, das aktive Angeln vom Boot aus ist untersagt.
- Das Beangeln des Sees ist nur für Vereinsmitglieder die im Besitz eines Jahreserlaubnisscheins oder einer Tageskarte zulässig.